Wissenswertes...
und vieles mehr!
Probelauf ( bis 4 Std. ) 25.- CHF
Halbtagesbetreuung ( bis 5 Std. ) 30.- CHF
Tagesbetreuung ( 5 bis 10 Std. ) 40.- CHF
Tagesbetreuung zweiter Hund 10% Rabatt
Betreuungen nur vor Ort.
Ein Besuch pro Tag 25.- CHF
Weiterer Besuch am selben Tag 15.- CHF
Fahrspesen -.80 CHF/km
Geschlossen...Urlaub..Ende der Durchsage!
03.04. – 06.04.2026
09.05. – 17.05.2026
23.05. – 25.05.2026
25.07. – 02.08.2026
05.09. – 20.09.2026
24.12.2026 – 03.01.2027
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB`s) sind ein integrierter Bestandteil sämtlicher Betreuungs-Dienstleistungen zwischen dem Kunden und msf-curanimali. Mit der Abgabe Ihres Hundes in unsere Obhut, anerkennen Sie unsere AGB's. Sie gelten bei jeder Betreuung und bleiben während der gesamten Dauer gültig. Sie können durch den Kunden weder ganz noch teilweise wegbedungen werden. Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden AGB bleiben msf-curanimali vorbehalten und müssen dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Die AGB und alle wichtigen Informationen sind jederzeit auf der Homepage (msf-curanimali.ch) ersichtlich.
Die Hunde werden in familiärer Umgebung und nur im Rudel betreut. Keine Boxen-oder Zwingerhaltung! Wir handeln stets zum Wohle des Hundes und schauen während des vereinbarten Aufenthaltes für täglich ausreichenden Auslauf aber auch für die wichtigen Ruhephasen.
Tageshunde werden nur aufgenommen wenn sie vorher mindestens 1-2 Probeläufe/Tage bei uns verbracht haben. Und natürlich sozial verträglich mit Hündinnen und Rüden sind. Damit wir uns kennenlernen können, wir den Hund und der Hund uns, vereinbaren wir vorher immer einen Probelauf/Probetag (ohne Hundebesitzer!). So können wir schauen ob sich der Hund bei uns wohl fühlt, wie er sich mit unseren Hunden und den Gasthunden versteht und ob er sich in die Gruppe integrieren kann. Nach positivem Entscheid, stehen weiteren Betreuungen nichts mehr im Wege.
Läufige Hündinnen können wir leider nicht betreuen. Unkastrierte Rüden nehmen wir nur bedingt auf.
Wir betreuen nur gesunde Tiere, welche keine ansteckende Krankheit haben. Ist eine besondere Verpflegung oder medizinische Versorgung nötig, ist dies ausdrücklich schriftlich festzuhalten. Bei Verdacht und allfälligen Anzeichen auf eine Erkrankung des Tieres sind wir unverzüglich zu informieren.
Die Impfungen (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten) sind bei uns obligatorisch. Diese müssen jährlich, resp. alle 3 Jahre erneuert werden und einen entsprechenden Nachweis in unserem Hort abgegeben werden. Der Impfausweis ist beim Probelauf/Probetag mitzubringen.
Der Hund muss gegen Würmer, Zecken und Flöhe behandelt sein.
Futter bringt der Hundehalter mit. Auf Wunsch, kann das Futter gegen einen Aufpreis von uns gestellt werden.
Sollte während eines Aufenthalts bei uns ein Tierarzt nötig sein, werden wir nach Möglichkeit den Tierarzt des Hundehalters konsultieren. Ansonsten werden wir unseren Tierarzt aufsuchen. Die Kosten trägt der Hundehalter.
Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen, liebevollen und artgerechten Pflege und Haltung des Tieres. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche oder Unfall sterben/verletzt sein, wird jegliche Haftung abgelehnt.
Wir verpflichten uns den Hausrat und die anvertrauten Räumlichkeiten, während den vor Ort Betreuungen, schonend und sorgfältig zu behandeln. Sollte trotzdem ein Missgeschick geschehen, wird der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Verursacht das betreute Tier/Hund einen Schaden an der Wohnung des Tierbetreuers, haftet der Hundehalter mit seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung.
Barzahlung (oder TWINT) bei Abholung, nach erfolgter Dienstleistung oder bei Schlüsselabgabe. Bei regelmässigen Betreuungen kann nach Absprache auch eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden (Zahlungsfrist 5 Tage).
Annullationen müssen für Montag/Dienstag bis spätestens Freitag 17.30 Uhr und für Donnerstag/Freitag bis spätestens Montag 17.30 Uhr gemeldet werden. Bei nicht Einhaltung dieser Fristen, behalten wir uns vor die vollen Betreuungskosten zu verrechnen.
Von den Gasthunden veröffentlichen wir hin und wieder Bild- und Videomaterial in den Social Media Kanälen und auf unserer Webseite www.msf-curanimali.ch. Diese Bilder / Videos entstehen bei uns im Hort oder unterwegs, beim Spaziergang.
In jedem Falle von Streitigkeiten, verpflichten sich beide Parteien zuerst zu versuchen durch eine Aussprache zu einer Lösung zu gelangen.
Anwendbares Recht ist schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist Tafers.
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